Das Gründungskapital einer GmbH ist die Einlage ihrer Gründer in ihr Vermögen. Aktienkapital ist das von den Unternehmensgründern eingebrachte Kapital. Gegründete Unternehmen müssen mindestens einen Gründer haben, der mindestens einen Anteil einbringt, um GmbHs zu werden. Jeder Gründer muss mindestens 25000 beitragen und darf nicht mehr als 250000 beitragen. https://notariell98765.acidblog.net/43967739/geschäftsführer-können-gmbhs-gründen